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Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens



Ziele des Insolvenzverfahrens sind die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger und die Gewährung der Chance für den redlichen Schuldner auf wirtschaftlichen Neuanfang, gegebenenfalls durch Restschuldbefreiung. Dabei soll anfänglich alles versucht werden um zu einer sozial verträglichen Schuldenbereinigung zu gelangen. Daher ist das Verfahren wie folgend aufgebaut.

Verfahrensaufbau
Das Verfahren gliedert sich in drei Stufen:


Stufe 1: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren(Link)


--> wenn dieses außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitert dann

Stufe 2: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren


--> wenn dieses gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitert dann Stufe

Stufe 3: Vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren


mit Restschuldbefreiung nach Wohlverhaltensperiode

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