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Wer ist insolvenzfähig?
Zulässig ist das Insolvenzverfahren insbesondere über das Vermögen von: natürlichen Personen juristischen Personen, sowie OHG, KG, usw. auch BGB-Gesellschaften nicht bei jur. Pers. des öffentlichen Rechts

Was ändert sich beim Antrag auf Eröffnung?
Klassische Antragsgründe sind
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Antrag kann von Gläubiger und muss von Schuldner gestellt werden

- Antragsgrund : -drohende Zahlungsunfähigkeit: der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Antrag kann nur vom Schuldner selbst gestellt werden Wie ist die Überschuldung in der InsO geregelt?

1. Überschuldungsbilanz
gedankliches Ziel - Zerschlagung des Unternehmens (z.B. LKW Veräußerungswert unter Zwang 3.000,- Euro)
2. Fortführungsprognose für das Unternehmen
Ist eine Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich?
3.Weitere Überschuldungsbilanz
gedankliches Ziel - Fortführung des Unternehmens (Welchen Zeitwert hat der LKW für das Unternehmen wenn der LKW beschafft werden müsste?)



Was ist am Verbraucher-Insolvenzverfahren anders als bei der Regelinsolvenz?
Treuhänder anstelle eines Insolvenzverwalters Gläubiger sind verwertungs- und anfechtungsbefugt vereinfachtes Verfahren durch Nichtverteilung der Masse. Schuldner zahlt entsprechenden Ausgleich



Wie kommt der Schuldner in den Genuss der Restschuldbefreiung?
Eine natürliche Person kann von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit werden.



Wie kommt der Schuldner in den Genuss der Restschuldbefreiung?
° Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, spätestens jedoch im Berichtstermin
Abtretung von Bezügen für die Dauer von 7 Jahren Beschluss des Gerichts nach Anhörung der Gläubiger und des Insolvenzverwalters im Schlusstermin
keine Versagungsgründe gegeben



Wann versagt das Gericht die Restschuldbefreiung von Anfang an?
Vorstrafe wegen Konkursstraftat
Erschleichen von Krediten oder öffentlichen Leistungen; Steuerhinterziehung in den letzten drei Jahren vor Ins.-Antrag
Restschuldbefreiung nicht innerhalb der letzten 10 Jahre erteilt oder versagt
vorsätzliche oder grob fahrlässige Gläubigerbenachteiligung
Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten während des Insolvenzverfahrens, insbesondere: falsche Angaben über Vermögens- und Einkunftsverhältnisse


Wie wirkt das Restschuldbefreiungsverfahren?
Wirkungen:
Abtretungsverbote sind unwirksam
Lohnzessionen sind für drei Jahre wirksam
Pfändungen werden unwirksam
Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger
NICHT für Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und Geldstrafen (bitte überprüfen )

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