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Immer wieder plagen sich unser Gesprächsteilnehmer mit der Frage: "Soll ich ein Insolvenzverfahren einleiten oder nicht." Wenn sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten wollen müssen sie folgenden Fragen vorab klären:


Wie hoch ist Ihr Einkommen und wie viel zahlen sie im Monat an Schulden und offenen Forderungen zurück? Haben sie noch Vermögen? Wie viel könnten sie zurückzahlen?


Mit welchen Kosten müssen sie rechnen: 1.Verfahrenskosten, 2.Anwaltskosten oder Kosten für das Insolvenzverfahren


Gerichtskosten Die Verfahrenskosten - also die Gerichtsgebühren und das Honorar für den späteren Insolvenzverwalter können bis zu 2.500 € betragen. Dieser Betrag wird Ihnen während des gesamten Insolvenzverfahrens für 6 Jahre gestundet. Anschließend vereinbaren Sie mit dem Gericht eine Ratenzahlung, beispielsweise in Höhe von 50 € monatlich.


Weitere Kosten: Bitte suchen sie sich eine Stelle, welche sowohl die Insolvenz- wie auch das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren kostenlos betreibt. Sollte dies nicht möglich sein, aus einen der nachfolgende Gründen, dann müssen diese Kosten auch noch berücksichtigt werden.


Rechenbeispiel: Einkommen 1510 Euro, keine Kinder, nicht verheiratet. Offene Forderung in Höhe von 11.344 Euro Zinsen 10 %.


Einkommen ( -990 oder 1350 )


   Insolvenz  Zinsverpflichtung im Jahr  Tilgung in 6 Jahren  Tilgung in 10 Jahren
 Zahlbetrag  520,00 Euro  1134,00 Euro  1891,00 Euro   567,00 Euro
 Rechnung   12 Monate * 6 Jahre * 520 Euro    11344 6*1134=6804  11344
 Zahlung (Gesamt)  37440,00 €    18148,00 €  





Privatinsolvenz ist zunächst nur zu empfehlen wenn das verbleibende Einkommen nicht ausreicht um die Zinsen zu bezahlen. Weiterhin ist Privatinsolvenz zu empfehlen, wenn das Einkommen nicht ausreicht um die Summe der offenen Forderungen wesentlich abzuzahlen. Dabei sollten sie immer in Betracht ziehen, dass bei außergerichtlichen Vereinbarungen durchaus Vergleiche in einer Höhe von 60 % der Forderungen erzielt werden können.

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