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ablauf.txt,Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens Ziele des Insolvenzverfahrens sind die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger und die Gewährung der Chance für den redlichen Schuldner auf wirtschaftlichen Neuanfang, gegebenenfalls durch Restschuldbefreiung. Dabei soll anfänglich alles versucht werden um zu einer sozial verträglichen Schuldenbereinigung zu gelangen. Daher ist das Verfahren wie folgend aufgebaut. Verfahrensaufbau Das Verfahren gliedert sich in drei Stufen: Stufe 1: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren(Link) --> wenn dieses außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitert dann Stufe 2: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren --> wenn dieses gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitert dann Stufe Stufe 3: Vereinfachtes Verbr
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darlegen.txt,An "Vorname" "Nachname" "Adresse" "Postleitzahl" "Ort" --(Gläubiger)--- "Firma" 20.10.2010 Einigungsversuch Betrifft: Frau Maike XXX wohnhaft: XXX Ihr Zeichen : "Anmerkung"// "ID"XXx Forderung "Firma" Der Schuldner haftet über seine privaten Verbindlichkeiten persönlich. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeigen wir an, dass uns Frau XXX mit der anwaltlichen Interessenvertretung in vorbezeichneter Angelegenheit beauftragt hat. Ordentliche Vollmacht wird anwaltlich versichert. Unsere Mandantin ist unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Sie hat Gesamtverbindlichkeiten gegenüber Gläubigern und ist auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zahlungsfähi
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einigung.txt,
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index22.txt,Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens Ziele des Insolvenzverfahrens sind die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger und die Gewährung der Chance für den redlichen Schuldner auf wirtschaftlichen Neuanfang, gegebenenfalls durch Restschuldbefreiung. Dabei soll anfänglich alles versucht werden um zu einer sozial verträglichen Schuldenbereinigung zu gelangen. Daher ist das Verfahren wie folgend aufgebaut. Verfahrensaufbau Das Verfahren gliedert sich in drei Stufen: Stufe 1: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren(Link) --> wenn dieses außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitert dann Stufe 2: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren --> wenn dieses gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitert dann Stufe Stufe 3: Vereinfachtes Verbraucherinso
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stufe1.txt,Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren Während der Stufe 1 hat der Schuldner eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit den Gläubigern zu versuchen. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung muss auf der Grundlage eines sogenannten Schuldenbereinigungsplanes versucht werden. Der Schuldner hat in diesem Plan seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse darzulegen einen konkreten Vorschlag zur Schuldenbereinigung mit einem Zahlungs- und Tilgungsplan zu unterbreiten ebenso muss für jeden Gläubiger erkennbar sein, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt seine Forderungen bedient werden sollen. Die Ausgestaltung dieses Vorschlags im Einzelnen steht ihnen frei. Folgende Möglichkeiten bestehen: Nullplan Reduzierung der Kosten
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stufe2.txt,Stufe 2 Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren Falls das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren zu keinem Ergebnis führt, kann der Schuldner bei Gericht schriftlich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Link Für den Insolvenzantrag ist in der Regel das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt (soweit er nicht selbständig tätig ist) bzw. in dessen Bezirk der Mittelpunkt seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gerichtsgebühren hängt von dem zu verteilenden Schuldnervermögen ab. Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird durch einen Antrag des Schuldners in Gang gesetzt. Der Antrag ist auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtet, das Kraft des Gesetzes zunäch
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verbraucherinsolvenzverfahren.txt,3. Verbraucherinsolvenzverfahren Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde 1999 in die Insolvenzordnung aufgenommen. Im Rahmen dieses Verfahrens haben auch Verbraucher und Kleingewerbetreibende sowie nur geringfügig wirtschaftlich selbstständig Tätige die Möglichkeit einer geregelten Schuldenbereinigung. Das Verbraucherinsolvenzverfahren verläuft in drei Schritten: Die Insolvenzordnung sieht vor, dass Schuldner und Gläubiger zunächst versuchen, sich im Wege eines privaten Vergleichs außergerichtlich auf eine Schuldenbereinigung zu einigen. Hilfestellung sollen hier die Schuldnerberatungsstellen geben. Scheitert dieses außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, kann der Schuldner beim Gericht einen Insolvenzantrag stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist dann zunächst vorgesehen, dass erneut ein Schuldenbereinigungsplan erarbeitet und vorgelegt wird (gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren). Findet dieser Plan wie
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vordrucke.txt,Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren - Amtliche Fassung 3/2002 - Inhaltsübersicht ? Hinweisblatt zu den Vordrucken (durch Anklicken des Pfeils gelangen Sie zu dem jeweiligen Abschnitt des Word-Dokuments) ? Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ? Anlage 1 - Personalbogen: Angaben zur Person ? Anlage 2 - Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs ? Anlage 2 A - Gründe für das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans ? Anlage 3 - Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO ? Anlage 3 A - Erklärung zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode ? Anlage 4 - Vermögensübersicht ? Anlage 5 - Vermögensverzeichnis ? Ergänzungsblatt 5 A zum Vermögensverzeichnis Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Schuldbuchforderung