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Schuldnerberatung

 

Einigungsversuch





Betrifft:
Rüchter geb. 20.03.1974
wohnhaft: Senioren- und Pflegeheim Stelle FREI
Neumarkt 27
04109 Leipzig


Ihr Zeichen:1234567890/11

  Der Schuldner haftet über seine privaten Verbindlichkeiten persönlich.

  Sehr geehrte Damen und Herren,


  hiermit zeigen wir an, dass uns Herr Rüchter, Gerd mit der anwaltlichen Interessenvertretung in vorbezeichneter Angelegenheit beauftragt hat. Ordentliche Vollmacht wird anwaltlich versichert. Unser Mandant ist unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
 
  Er hat Gesamtverbindlichkeiten gegenüber 34 Gläubigern und ist auf Grund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zahlungsfähig. Zur Sanierung seiner Schuldensituation ist er jedoch daran interessiert ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Herr Rüchter verfügt über kein Vermögen und keinen Grundbesitz. Er erhält derzeit ein monatliches Nettoeinkommen aus Sozialleistungen nach §61 SGB XII in Höhe von . In Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren unterbreitet Herr Rüchter den beigefügten Vergleichsvorschlag zur Schuldenbereinigung und bittet um Zustimmung. Für Ihre Rückmeldung haben wir uns den

 

27.01.2012

vorgemerkt. Sollte keine Zustimmung erfolgen, stellen wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung. Der Schuldenbereinigungsplan ist Grundlage für den Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit den Gläubigern und Erfordernis gemäß § 305 I Nr. 1 InsO.

Im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern übergibt der Schuldner mit Eröffnungsantrag innerhalb von 6 Monaten, beim zuständigen Amtsgericht eine Bescheinigung einer geeigneten Person, dass das Verfahren auf der Grundlage des Planes gescheitert ist. Das Fehlen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches führt zur Unzulässigkeit des Antrages. Die Gläubiger und der Schuldner einigen sich gemäß § 305 I Nr. 1 InsO auf folgendes Verfahren:

  •      Herr Rüchter kann derzeit keine Ratenzahlung leisten.
  •      Jeder Gläubiger wird dazu mit der jeweiligen Quotelung angeschrieben. Die Summe wird prozentual auf alle Gläubiger verteilt und jährlich zur Auszahlung gebracht.
  •      Diese Besserungsoption wird für den Zeitraum von 6 Jahren zugesichert.
  •      Die Frist beginnt nachdem der letzte Gläubiger dieser Regelung zugestimmt hat. Während dieser Zeit verzichten die Gläubiger auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  •      Zum Ende eines jeden Kalenderjahres wird Herr Rüchter Nachweise über sein Einkommen erbringen.
  •      Sollte während dem unter Punkt 2 genannten Zeitraum ein Erbteil für Herr Rüchter anfallen, so wird die Hälfte davon, gemäß InsO in das Schuldenregulierungsverfahren einbezogen.
  •      Der Gläubiger wird dem Schuldner nach Ablauf der unter Punkt. 2 genannten Frist den Schuldtitel aushändigen und den Forderungsverzicht bzw. die bis dahin noch nicht getilgten Restverbindlichkeiten erklären.

Wir bitten höflich, das Dokument als Entwurf zu betrachten und mir Ihren Standpunkt innerhalb der vorgenannten Frist mitzuteilen.

Der Vergleich stellt kein Forderungsanerkenntnis dar, sondern ist lediglich als Bestandsaufnahme zu werten. Dies trifft insbesondere für gerichtlich anhängige Forderungen zu. Ihre aktualisierte Forderungsanmeldung können Sie uns zusenden oder zu einem späteren Zeitpunkt beim gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter/Treuhänder einreichen, bzw. der Gläubigerversammlung vor Gericht mitteilen. Dazu werden Sie vom Insolvenzverwalter/Treuhänder gesondert aufgefordert.

Ich bitte von kostentreibenden Zwangsmaßnahmen abzusehen, und dem Schuldner eine Stundung Ihrer Forderungen zu bewilligen.

  Weiterhin bitte ich um Mitteilung, in wie weit Sie zu einer anderen Form der Schuldenbereinigung und zu welchen Bedingungen, bereit wären.

  Nachfolgend wird eine Auflistung sämtlicher Gläubiger und Forderungen überreicht.

Unterschrift

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