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4. Restschuldbefreiung


Bei der Restschuldbefreiung wandeln sich alle Forderungen gegen die Schuldner in unvollkommene Verbindlichkeiten um. Das bedeutet, dass der Schuldner die Forderungen zwar erfüllen kann aber sie können nicht mehr klageweise geltend gemacht werden. Diese Wirkung gilt gegen alle Gläubiger, auch solche die ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht angemeldet haben.


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